Vermieterrechtsschutz Der Vermieterrechtsschutz schützt den Vermieter vor überraschend auf ihn zukommenden Kosten bei einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren. Denn fast jeder kommt einmal in die Situation, sein gutes Recht mit juristischer Hilfe durchsetzen zu müssen und steht dabei entweder als Kläger oder als Beklagter vor Gericht. Da dabei nicht unerhebliche Kosten entstehen können, ist es immer ratsam, frühzeitig - und zwar schon vor dem Entstehen des Streitfalls - eine passende Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese übernimmt sowohl die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung als auch die außergerichtlich entstandenen Kosten in einem vorher vertraglich vereinbarten Umfang. Der
Vermieterrechtsschutz ist also dazu da, den Vermieter von eben diesen Kosten zu entlasten und trägt diese dann, je nach vertraglicher Vereinbarung, entweder vollständig oder bis zu einer festgelegten Summe.